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Max-Planck-Straße 25, Fellbach

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die EVO Eitel & Volland GmbH, Max-Planck-Str. 25, 70736 Fellbach (im Folgenden EVO) bietet ihren Kunden die Dienstleistung der Fahrzeugreinigung und Thermobehandlung über die Homepage www.ThermaEx.com an. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Verträge und Leistungen von EVO, gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets, die zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme gültige Fassung der AGB.

Anderslautende AGBs seitens des Kunden oder Dritter bilden keine Rechtsgrundlage. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt EVO nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsinhalt und Vertragsschluss

Ein wirksamer Vertrag zwischen EVO und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde über den Onlineshop, per Email oder mit Unterschrift auf dem Auftragsformular dem Auftrag zustimmt und EVO dieses verbindliche Angebot des Kunden bestätigt (z.B. Auftragsbestätigung per Email) und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, EVO alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

Dem Kunden wird bei einer Buchung über die Hotline ein Angebot mit den gültigen AGB per Mail zur Verfügung gestellt.

Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Minderjährigen ist ausgeschlossen.

Alle Angebote von EVO sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen des Reinigungsprozesses sowie der Reinigungsinhalte sind möglich. Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Fahrzeugschlüssel oder des Exponats durch einen Mitarbeiter von EVO zustande. EVO behält sich vor, auch nach der Bestellannahme die Reinigung aufgrund des Fahrzeugzustandes zu verweigern. Eine Behandlung in der Thermokammer ist nur mit sauberen Exponaten möglich. Der Kofferraum wird in dem Beladungszustand gereinigt, in welchem er sich bei der Übergabe befindet.

Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von EVO liegende und von EVO nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Streik entbinden EVO für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Der Kunde wird in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

EVO richtet sich mit seinem Angebot an gewerbliche und private Kunden.

3. Haftung und Schadensersatz

Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, wenn EVO oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für jegliche Schäden am Exponat (Fahrzeug, Möbelstück, etc.) die vor der Übergabe an EVO entstanden sind und ggf. durch die Reinigung sichtbar werden, kann EVO nicht zur Haftung herangezogen werden.

Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen EVO geltend gemacht werden. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken aufweisen, werden Chemikalien eingesetzt, welche zu Farbveränderungen führen können. Der Kunde wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können keine Schadensersatzansprüche gegen EVO geltend gemacht werden.

Motor- und Motorenraumreinigung werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt EVO keine Haftung.

Für Mängel, Schäden und Mangelfolgeschäden, die bei der Bearbeitung der uns überlassenen Gegenstände wegen unrichtiger mündlicher oder schriftlicher Angaben des Auftraggebers entstehen, haftet EVO nicht.

Der Auftraggeber hat selbst zu prüfen, ob die zu behandelnden Exponate massiv oder furniert sind. Bei verleimtem, lackiertem und furniertem Holz übernimmt EVO keine Gewähr dafür, dass die Verleimung, die Lackierung bzw. das Furnier der Heißluftbehandlung standhält. Der Auftraggeber trägt daher das Risiko, dass sich das von ihm zur Bearbeitung übergebene Material nicht für die thermische Behandlung in der Thermokammer eignet. Wir haften daher nicht für Schäden, die sich aus diesen Gründen ergeben.

Insbesondere sind von der Haftung ausgeschlossen:

– Spannungsrisse durch „arbeitendes Holz“

– Kleinteile die sich bei der Thermobehandlung lösen

– Obst- und Harthölzer können sich verfärben

– Furniere und Verleimungen

– Glas, Spiegel, Leichtmetalle und Legierungen können bei Möbelstücken Schaden nehmen, da das Holz bei Wärme arbeitet. Diese Dinge müssen vor der Behandlung durch den Auftraggeber abgebaut und entfernt werden. Bei Fahrzeugen ist dies nicht notwendig.

–  Schlösser, Beschläge, Kunststoff, Leder oder Horn (z.B. alte Türgriffe), Aufkleber, Folien,  Kantenschoner usw. müssen bei Möbelstücken entfernt werden.

– bei harzreichem Holz kann es zu Harzausfluss kommen

– Lacke und Polituren müssen ausgehärtet und mindestens 6 Monate alt sein

– Lacke, Lasuren und Polituren können bei der Heißluftbehandlung spröde werden bzw. können sich vom Holz lösen

– bei geölten oder gewachsten Möbeln kann eine Nachdunklung eintreten

Liegt ein Schaden vor, der nachweisbar von EVO verursacht wurde, so muss dieser durch den Kunden und einem EVO Mitarbeiter ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Sichtbare Schäden sind durch einen Fotobeweis zu belegen.

Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden. EVO haftet nicht für den zusätzlichen Inhalt von Fahrzeugen oder Möbelstücken.

Haftungsansprüche und Vermögensschäden des Kunden sind, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von EVO und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat EVO bei Auftragserteilung mitzuteilen, ob das Exponat mit einer feuergefährlichen Substanz behandelt wurde. Für daraus entstehende Schäden haftet der Auftraggeber.

Ist ein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Alarmanlage nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann. Im Falle eines Schadens durch das Auslösen des Alarms, ist EVO von jeglicher Haftung freigestellt.

4. Beschaffenheit, Gewährleistung, Gewährleistungsansprüche

Die von EVO erbrachten Leistungen gelten – soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist – als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht direkt nach der Leistungserbringung schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen beschrieben werden müssen. Der Kunde wird EVO die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen.

Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch EVO nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern. EVO wird bei Abnahme aufgezeigte geringe Mängel sofort beheben.

Bei jeder Mängelrüge steht EVO das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung zu. Dafür wird der Kunde EVO die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Die Beanstandung bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften und Merkmale der Leistungen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von EVO kein Mangel festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall durch EVO durchzuführen. Eine Übernahme der Kosten durch EVO für die Nacherfüllung durch Dritte ist ausgeschlossen.

Zur Dokumentation des Ist-Zustandes des Exponats (Fahrzeug, Möbelstück, etc.) werden vor Beginn und nach Beendigung der Reinigungsarbeiten und Thermobehandlung innen und außen fotografische Details festgehalten. Die Fotodaten werden in der Bestellung gespeichert. Mit dem Entgegennehmen des Fahrzeugschlüssels, des Möbelstücks, etc. erkennt der Kunde bzw. die für die Abholung beauftragte Person an, dass während der Reinigung bzw. Thermobehandlung durch EVO keine Schäden entstanden sind.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

Insofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, steht diesem ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB). Der Widerruf kann per Brief, telefonisch oder per E-Mail unter freiwilliger Angabe von Gründen geschehen.

6. Preise

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise. Diese verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 16%, sofern nicht anders angegeben.

EVO führt die Dienstleistungen nach Maßgabe der vom Kunden im Auftrag gebuchten Vorgaben durch. Hierzu stehen zwei verschiedene Pakete zur Verfügung. Bei der Preisgestaltung wird von einem normalverschmutztem Fahrzeug ausgegangen und eine Dauer der Reinigungsleistung auf Grund von Erfahrungswerten veranschlagt. Die veranschlagte Reinigungsdauer gilt lediglich als Richtwert. Der Kunde hat die Möglichkeit, nach individueller Absprache Zusatzleistungen (z.B. Fleckenentfernung, Entfernung von Tierhaaren) gegen Aufpreis hinzu zu buchen. EVO behält sich vor, einen unangemeldeten und im Leistungsprogramm nicht enthaltenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden zu berechnen.

Irrtümer im Angebotskatalog, Bestellformular oder auf der Online-Plattform von EVO sind vorbehalten. Bei Verspätungen, die durch den Kunden verschuldet sind, behält sich EVO das Recht vor, einen Verspätungszuschlag zu erheben, sofern sich anderenfalls eine Verspätung beim nachfolgenden Kunden ergeben würde.

Änderungen in Bezug auf den Auftragszeitpunkt oder -umfang sowie andere Auftragsdetails müssen mit EVO abgesprochen und von EVO schriftlich bestätigt werden. Der Kunde hat durch Anmeldung von Änderungen keinen Anspruch auf Erfüllung dieser Änderungen, bevor nicht eine Bestätigung durch EVO (z.B. durch Bestätigung per Email) eingegangen ist.

7. Zahlungsbedingungen

Im Falle von Verbrauchern akzeptiert EVO Kartenzahlungen mit EC- oder Kreditkarte nach Ausführung der beauftragten Dienstleistung. Die Zahlung erfolgt vor der Schlüsselübergabe. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt bei Angabe der Kartendetails oder bei Kartenzahlung vor Ort nach der Reinigung mit einem Kartenzahlungsgerät, das die Daten verschlüsselt versendet.

Mit gewerblichen Kunden kann eine Vereinbarung getroffen werden, die regelmäßig erbrachten Reinigungsarbeiten gegen Ausstellung einer Rechnung in bestimmten Abständen abzurechnen.

Der Rechnungsbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, pauschale Mahngebühren als Verzugsschaden in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu erheben. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist.

8. Datenschutz

EVO verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden Kundendaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Fahrzeugdaten wie Kennzeichen und Fahrgestellnummer) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber EVO zu widersprechen.

9. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. EVO ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen.

Stand: 09/2017

EVO Eitel & Volland GmbH